Leitfaden Prävention

Die Website „leitfaden-praevention.de“ unterstützt Verantwortungsträger*innen in Kindertagesstätten, Kommunen, Schulen und anderen Settings dabei, auch ohne gesundheitswissenschaftliches Vorwissen eine sinnvolle Strategie zur Prävention und Gesundheitsförderung zu formulieren, oder eine bereits bestehende Präventionspraxis neu zu bewerten und weiterzuentwickeln. Der Prozess ist so strukturiert, dass die Voraussetzungen für eine finanzielle Förderung im Sinne des §20a SGB V erreicht werden können.

Das Potenzial des „Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention“ (Präventionsgesetz – PrävG) bleibt ungenutzt, wenn nicht flächendeckend effektive Präventionsprogramme und Rahmenkonzepte umgesetzt werden.

Das Angebot bezieht sich dabei explizit auf den „Leitfaden Prävention“ des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherungen, Empfehlungen von Fachgesellschaften und Register geprüfter Präventions- und Gesundheitsförderungsprogramme und versteht sich als ergänzendes, pragmatisches Unterstützungsangebot.

  1. Die Bedarfe zur Ressourcenförderung und Prävention in den Kindertagesstätten, Einrichtungen der sozialen Kinder- / Jugendarbeit, Schulen und Kommunen werden nur selten systematisch aufgegriffen: Anpassungen etwa in der Aus- und Fortbildung sowie bei der Organisationsentwicklung werden kaum oder nur zögerlich eingeleitet.
  2. Die Qualität präventiver Angebote vor Ort ist häufig ungeklärt: Verantwortliche nutzen oftmals ungeprüfte oder methodisch bereits als potentiell schädlich identifizierte Angebote mit unklaren Wirkungen. Im Kontext komplexer und individueller Maßnahmen der Gesundheitsförderung sind Evaluationen häufig unterfinanziert und von geringer Aussagekraft.
  3. Es existiert ein großes Wissen über wirksame präventive Ansätze und Rahmenkonzepte, jedoch sind diese in der Praxis nicht in ausreichendem Maße bekannt: Wirksame Ansätze finden kaum systematische und damit nachhaltige Verbreitung. Anstelle des Aufgreifens und dauerhaften Finanzierens geprüfter Ansätze werden häufig neue Programme von unklarer Qualität entwickelt.
  4. Eine Vielzahl von Initiativen zur Qualitätsverbesserung (Programmdatenbanken, wissenschaftliche Expertisen) bleiben wirkungslos: Der Wandel muss in den Settings und von den dortigen Verantwortungsträger*innen vollzogen werden, für diese sind die Initiativen genauso wie das Förderinstrument Präventionsgesetz aber häufig unbekannt oder nicht praxisnah aufbereitet.
  5. Die institutionelle Differenzierung von Prävention und Gesundheitsförderung in Form von zahlreichen Fach- und Landesstellen führt zu Redundanzen und Zielkonflikten: Ein Pfad zur Harmonisierung von z.B. Gesundheitsförderung, Sucht- und Gewaltprävention kann durch die Priorisierung von Risiko- und Schutzfaktoren als Teil eines übergreifenden Gesamtkonzepts erreicht werden (z.B. in Form von Communities That Care).
  6. Das Präventionsgesetz schließt die Finanzierungslücke, die bisher eine systematische Verbreitung (durch Aus- und Weiterbildung) und Verstetigung (durch Prozessbegleitung und Supervision) hochwertiger Präventionsprogramme (mit belastbarem Wirksamkeitsnachweis) verhindert hat.