Setting Kommune

Nach mehr als zehn Jahren politischer Diskussion trat am 01. Januar 2016 das „Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention“ (Präventionsgesetz – PrävG) in Kraft. Es schafft eine strukturelle Grundlage für die Finanzierung von qualitativ hochwertigen präventiven und gesundheitsfördernden Maßnahmen durch die Gesetzlichen Krankenversicherungen. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen hat in einem „Leitfaden Prävention“ festgelegt, welche Kriterien von Kommunen und anderen begünstigte Lebenswelten für eine Förderung erfüllt werden müssen.

Die nachfolgende Website unterstützt Sie dabei, eine sinnvolle Strategie zur Prävention und Gesundheitsförderung zu formulieren oder eine bereits bestehende kommunale Präventionspraxis neu zu bewerten und weiterzuentwickeln. Das Angebot bezieht sich dabei explizit auf den Leitfaden Prävention, das wirkungsorientierte kommunale Rahmenkonzept „Communities That Care“ und Register geprüfter Präventions- und Gesundheitsförderungsprogramme und versteht sich als ergänzendes, pragmatisches Unterstützungsangebot.

Die Website ist gemäß der vier Zyklen des „Gesundheitspolitischen Aktionszyklus“ strukturiert und damit eine Methode für eine auf wissenschaftlichen Grundlagen basierende Präventionsplanung:

  1. Bedarfserhebung – Bestimmung des Bedarfes
  2. Planung – Auswahl von Maßnahmen und Formulieren einer Strategie, einschließlich der Vorbereitung eines Förderantrages
  3. Durchführung – Überwachung und Dokumentation
  4. Auswertung – Einschätzung der erzielten Wirkung durch Evaluation

Vorbereitung

Ziele

  • Grundsätze
    • Auseinandersetzung mit den Grundsätzen kommunaler Prävention und Gesundheitsförderung
    • Strategische Abwägung verschiedener Vorgehensweisen
  • Steuerung
    • Verantwortung und Leitung klären (ggf. Fürsprecher bzw. Schirmherr finden),
    • räumliches Einsatzgebiet klären,
    • inhaltliche Reichweite klären,
    • Planungsteam und Lenkungsgruppe bilden.

Grundsatz

Die Kommune ist verantwortlich, „alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze (…) zu regeln“ (Artikel 28 Abs. 2 Grundgesetz). Sie umgreift die Lebenswelten des Lernens (Kindertagesstätten, Schulen), des Arbeitens und der Freizeitgestaltung (wie z. B. Sportvereine, Jugendhäuser, Eltern-, Arbeitslosen- und Seniorentreffs). Ihr kommt deshalb eine Schlüsselfunktion bei der Erstellung eines Rahmenkonzepts sowie der Veranlassung und Koordinierung von Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung zu. Insbesondere sozial benachteiligte, gesundheitlich belastete, Arbeitslose, pflegende Angehörige und ältere Menschen können im Setting Kommune ohne Stigmatisierung und in ihren alltäglichen Lebenszusammenhängen erreicht werden.[1]vgl. Leitfaden Prävention – GKV-Spitzenverband S.31

Die „Nationale Präventionskonferenz (NPK)“ legt in der Bundesrahmenempfehlung nach § 20d Abs. 3 SGB V wesentliche Ziele, Zielgruppen, Handlungsfelder und Vorgehensweisen fest. Prävention und Gesundheitsförderung sollen allen Menschen der Gesellschaft zugute kommen[2]Die Träger der Nationalen Präventionskonferenz (2018) – Bundesrahmenempfehlung nach § 20d Abs. 3 SGB V.

  • Koordination und Steuerung
  • Sozial- und Gesundheitsberichterstattung
  • Sozialraum- und Lebensweltbezug
  • Einbettung in Stadtentwicklung
  • Partizipation
  • Langfristigkeit
  • Verhältnisorientierung
  • Verhaltensorientierung

Vorgehensweisen

Zu Beginn stellt sich die Frage, nach welcher Systematik Sie bzw. die Kommune sich auf den Weg machen möchten. Soll ein neues Konzept zur Prävention und Gesundheitsförderung entwickelt oder ein bestehendes überprüft und fortgeschrieben werden?

Neben dieser Website und dem zugrundeliegenden „Leitfaden Prävention“ bietet der Landespräventionsrat Niedersachsen mit Communities That Care ein ausgereiftes und wissenschaftlich fundiertes Konzept an, das ebenfalls an das Förderinstrument PrävG anschlussfähig ist.

Es gibt zwei Strategien, um das Förderinstrument PrävG im Interesse der Kommune einzusetzen:

  1. Die Kommune als Antragssteller
  2. Bei dieser Strategie wird ein Gesamtkonzept für die Kommune entwickelt. Sie durchlaufen die auf dieser Website ausgeführten Schritte und erarbeiten ein an festgestellten Bedarfen orientiertes Konzept, für dessen Maßnahmen (Teil-)Förderungen beantragt werden. Darüber hinaus könnte sich die Kommune für das „Kommunale Förderprogramm“ des GKV-Bündnis qualifizieren.

  3. Die Kommune als Initiator und Begleiter von Anträgen

Die Kommune unterstützt die in ihr befindlichen Settings (z.B. Schulen, Kindertagesstätten, Einrichtungen der Sozialen Arbeit) dabei, individuelle Präventions- und Gesundheitsförderungsprozesse im Sinne des auf dieser Website skizzierten Leitfadens zu initiieren und dafür Mittel im Rahmen des PrävG zu beantragen. Hierbei ist die Kommune nicht begünstigte, sondern die von ihr begleiteten Settings.

Communities That Care

Kommunales Rahmenkonzept zur Prävention

Communities That Care (CTC) ist eine Methode, die Kommunen zur Planung und Steuerung ihrer Präventionsarbeit einsetzen können. Vorhandene Bedarfe und Ressourcen in der Prävention können mit CTC ermittelt, sowie effektive Maßnahmen und Programme „nach Maß“ eingesetzt werden.  Mit der Anwendung von CTC können Kommunen ihre Präventionsaktivitäten im Bereich der sozialen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zielgenau, wirksam und im Erfolg überprüfbar gestalten. CTC ist das einzige in Deutschland verfügbare kommunale Rahmenkonzept, das systematisch und langfristig evaluiert wurde.

Die im Rahmen von CTC u.a. in den Settings Schule und Kindertagesstätte initiierten Maßnahmen sind aufgrund der nahezu analogen Prozessstruktur an das Förderinstrument § 20a SGB V anschlussfähig.

Kommunales Förderprogramm

nach §20a SGB V

Das von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) gemäß § 20a SGB V vom GKV-Spitzenverband beauftragte „GKV-Bündnis für Gesundheit“ fördert „unter anderem Strukturaufbau und Vernetzungsprozesse, die Entwicklung und Erprobung gesundheitsfördernder Konzepte, insbesondere für sozial und gesundheitlich benachteiligte Zielgruppen, sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Evaluation“[3]GKV-Bündnis: Über uns (gkv-buendnis.de).

Die Website „leitfaden-praevention.de“ kann zur Ausarbeitung und Strukturierung von Anträgen im Rahmen des Förderprogramms herangezogen werden, da diese gemäß der Kriterien des „Leitfaden Prävention“ vorbereitet sein müssen.

„Das GKV-Bündnis für Gesundheit möchte mit dem Kommunalen Förderprogramm zur systematischen Weiterentwicklung und Stärkung der kommunalen Gesundheitsförderung und Prävention sowie zur Förderung gesundheitlicher Chancengleichheit beitragen. Die gesetzlichen Krankenkassen ergänzen mit dem Kommunalen Förderprogramm ihre kassenartenübergreifenden Unterstützungsangebote in den Bundesländern und Kommunen“.[4]GKV-Bündnis: Förderangebote im Überblick (gkv-buendnis.de)

Bildung einer Lenkungsgruppe und eines Planungsteams

Bevor Sie damit beginnen, ein Rahmenkonzept zur Prävention und Gesundheitsförderung zu entwickeln, müssen angesichts der Komplexität ein Planungsteam und eine Lenkungsgruppe etabliert und Verantwortlichkeiten definiert werden.

Leitfragen sind:

  • Wer übernimmt die Verantwortung und Leitung?
  • Gibt es eine/n hochrangige/n Fürsprecher*in (z.B. Bürgermeisterin), die gewonnen werden kann?
  • Was ist das räumliche Einsatzgebiet?
  • Was ist die inhaltliche Reichweite?
  • Wer sollte und wer muss Teil des Planungsteams und der Lenkungsgruppe sein?

Einbezug von Interessengruppen

In der Kommune gibt es zahlreiche Verantwortliche, die sich überschneidend mit Themen der Prävention und Gesundheitsförderung befassen und deren Arbeit auf unterschiedlichen gesetzlichen Anspruchsgrundlagen gründet. Diese zu identifizieren und einzubeziehen wichtige, um Redundanzen und Konflikte zu vermeiden.

Darüber hinaus ist es sinnvoll, den Zielgruppen bzw. deren Interessenvertreter*innen in allen Phasen Möglichkeiten zur Mitwirkung und -gestaltung zu geben.

Das Planungsteam bezieht die Anliegen der verschiedenen Interessengruppen innerhalb der Kommune ein. Darüber hinaus gibt es Rückhalt und Struktur, sorgt für eine effektive und bedarfsgerechte Umsetzung von Maßnahmen.

Bedarfserhebung

In dieser Phase geht es darum, sich der Ausgangslage, also dem Bedarf, der bestehenden Praxis sowie der verfügbaren Ressourcen bewusst zu werden. Um möglichst viele Perspektiven einzubeziehen und eine Unterstützungsstruktur für die Umsetzungsphase zu schaffen, wurden bereits ein Planungsteam und eine Lenkungsgruppe (Abschnitt: Steuerung) gebildet. Dieses überwacht und koordiniert den Gesamtprozess. Es gibt unterschiedlich genaue und aufwendige Methoden, um den Präventionsbedarf zu ermitteln.

Eine zweckorientierte Ethik leitet diesen und alle weiteren Schritte: Es geht darum, mit begrenzten Mitteln den größtmöglichen Gesamtnutzen für die Gesundheit und das Wohlergehen aller Menschen in der Kommune zu erreichen.

Ziele

  • Bedarfsanalyse

    Systematische Prüfung des Präventionsbedarfs in der Kommune.

  • Ressourcenanalyse

    Dokumentation des Ist-Zustandes:

    • bereits existierende Maßnahmen und Projekte,
    • vorhandene Kooperationen und Zuständigkeiten,
    • mobilisierbare Mittel (personell, finanziell),
    • Änderungsbereitschaft und Belastbarkeit der Akteure.

Bedarfserhebung

Die Vorgehensweisen zur Bedarfserhebung lässt sich in zwei Kategorien unterteilen: Passive Methoden orientieren sich an verfügbaren Datenquellen z.B. der Gesundheitsberichterstattung oder Richtlinien bezüglich der zu bearbeitenden Präventionsthemen (z.B. Bundesrahmenempfehlung der Nationalen Präventionskonferenz).

Aktive Methoden zielen darauf ab, das Lagebild in der Kommune durch Befragung möglichst genau abzubilden und Erfolge damit langfristig überprüfbar zu machen.

  • Eine passive Bedarfserhebung ist weniger aufwendig, gibt aber keinen Aufschluss über die genaue Situation vor Ort (die sich je nach Stadtteil) sehr von dem regionalen oder landesweiten Durchschnitt unterscheiden kann.
  • Aktive Methoden sind in der Vorbereitung und Durchführung aufwendiger, stellen jedoch einen bedarfsgerechten und damit effizienten Einsatz von Ressourcen sicher, da die wichtigsten Handlungsfelder priorisiert werden können.

Geprüfte Rahmenkonzepte wie Communities That Care setzen auf regelmäßige und wissenschaftlich validierte Befragungsinstrumente.

Vorgehensweise

  • Schriftliche Befragung (z.B. Jugendbefragung als Teil von Communities That Care)
  • Qualitative Interviews
  • Medizinische Untersuchungen
  • Beobachtungen
  • Begehungen

Ressourcenanalyse

  • Kartierung

    Erstellen Sie eine Übersicht aller präventiven, gesundheits- und entwicklungsfördernden Aktivitäten, Programme und Angebote, die in der Kommune bereits durchgeführt werden.

    Ermitteln und dokumentieren Sie folgende Informationen über die identifizierten Aktivitäten und Programme:

    • Rahmenbedingungen (z.B. Finanzierung, Rechtsgrundlage)
    • Zielgruppe(n)
    • Reichweite
    • Intensität (Durchführung wie oft)
    • Qualität und bestehende Herausforderungen bei der bisherigen Umsetzung
  • Bericht

    Erstellen Sie einen Bericht, der die gesammelten Informationen zusammenfasst.

Planung

In der Planungsphase geht es darum, dem identifizierten Bedarf durch die Ausarbeitung eines Konzepts zu begegnen. Bedarfsgerechte und geprüfte Programme werden ausgewählt, Ziele definiert, ein Maßnahmen- und Finanzplan erstellt, Fördermittel beantragt und hilfreiche Kooperationspartner eingebunden.

Ziele

  • Maßnahmen- und Finanzplan
    • Auswahl und ggf. Entwicklung geeigneter Maßnahmen
    • Definition von Zielen und Zwischenzielen
    • Festlegen von Zuständigkeiten
    • Auswahl von Kooperationspartnern
    • Kostenkalkulation
  • Förderantrag
    • Auswahl eines Förderprogramms bzw. einer gesetzlichen Krankenkasse
    • Vorgespräch und Antragsformulierung

Arbeitsschritte

  • Abgleich mit Bedarf

    Analysieren Sie, welche der bestehenden Angebote an den festgestellten Bedarfen ansetzen und welche nicht.

  • Lücken feststellen

    Stellen Sie im Planungsteam die Lücken (in Bezug auf den festgestellten Bedarf) und eventuelle Überschneidungen und Doppelungen im derzeitigen Präventionsangebot fest.

  • Programm auswählen

    Wählen Sie aus einem der unten stehenden Register ein passendes, geprüftes Programm oder Konzept aus und überlegen Sie, ob bestehende Maßnahmen besser integriert oder verstärkt werden sollen.

  • Kooperationspartner finden

    Je nach ausgewähltem Programm und in Abhängigkeit vom Umfang der geplanten Maßnahme(n) identifizieren Sie Kooperationspartner, die bei der Umsetzung unterstützen können.

  • Ziele und deren Überprüfung definieren

    Legen Sie überprüfbare Ziele fest. Prüfen Sie, welche Form von Evaluation für die geplante Maßnahme sinnvoll ist. Bei der Auswahl bereits wissenschaftlich untersuchter Programme ist eine Wirkungsevaluation nicht notwendig – und für Kindertagesstätten oft nicht ohne externe Unterstützung zu leisten.

    Weitere Hinweise finden Sie im Abschnitt Auswertung.

  • Maßnahmen- und Finanzplan erstellen

    Im Maßnahmen- und Finanzplan schreiben Sie die geplanten Aktivitäten fest, definieren Meilensteine, Zuständigkeiten und den zeitlichen Rahmen.

  • Beschluss fassen

    Zuletzt stellen Sie das Konzept der Lenkungsgruppe vor und holen sich deren Beschluss über die Durchführung ein.

Programmauswahl und -entwicklung

Die Auswahl von Programmen und Konzepten sollte neben der Frage der Passung (Prüfen der Maßnahmenbeschreibung und Zielsetzung) immer auch aus einer ethischen Perspektive reflektiert werden (Vorliegen einer wissenschaftlich belastbaren Wirkungsevaluation):

  • Können wir von der Maßnahme erwarten, dass sie einen Beitrag zur Erreichung des Bedarfs leistet?
  • Können wir ausschließen, dass die Maßnahme nachteilige Effekte für die Zielgruppe(n) hat?
  • Ist die Maßnahme kosteneffektiv?

Vor dem Hintergrund dieser Fragen und dem „Dschungel“ von Anbietern und Wirkversprechen ist es ratsam, Register geprüfter Präventionsprogramme zur Auswahl bedarfsgerechter Angebote heranzuziehen. Liegt keine methodisch hochwertige Evaluation vor, kann geprüft werden, ob das in Betracht kommende Konzept theoretisch nachvollziehbar fundiert ist und Best Practice-Kriterien angewendet werden.

Jenseits von Wirksamkeitsnachweis, Weiterbildungsangebot und Arbeitsmaterial sind Prozessbegleitung und Supervision wichtige Qualitätsmerkmale praxisnaher Konzepte und Programmanbieter.

Die Grüne Liste Prävention ist ein vom Landespräventionsrat Niedersachsen herausgegebenes und kontinuierlich aktualisiertes Register geprüfter und praxistauglicher Präventionsprogramme, die im Regelfall auch die Förderkriterien des PrävG erfüllen.

Dies sind Programme, die:

  • auf Replizierbarkeit an einem anderen Ort oder zu einem späteren Zeitpunkt angelegt sind (durch eine explizite Handlungsanleitung),
  • auf ein oder mehrere (überprüf-, bzw. messbare) Ziele hin orientiert sind,
  • für die jeweiligen Teilnehmer zeitlich begrenzt sind, aber als Maßnahme auf Dauer angeboten werden können,
  • zusätzlich zu einer bereits bestehenden Struktur durchgeführt werden können.

Definiert werden Präventionsprogramme als Maßnahmen, die durchgeführt werden, bevor das adressierte Problem bei der Zielgruppe auftritt oder sich stabilisiert hat. Die Zielgruppe kann universell (an alle gerichtet), selektiv (mit erhöhtem Risiko) oder indiziert (mit ersten Anzeichen von Problemverhalten) sein. In die Datenbank werden nur primär- oder sekundärpräventive Programme, bzw. universell oder selektiv ausgerichtete Programme aufgenommen.

Weitere Eingangskriterien sind:

  • Das Vorliegen mindestens einer wissenschaftlichen Evaluationsstudie aus dem deutschsprachigen Raum. Die Datenbank umfasst nur Programme, die darauf ausgerichtet sind, einen oder mehrere Risikofaktoren zu reduzieren, bzw. einen oder mehrere Schutzfaktoren zu stärken. Einbezogen werden nur diejenigen Faktoren, die in wissenschaftlichen Untersuchungen als relevant für jugendliches Problemverhalten (Gewalt, Delinquenz, Substanzmissbrauch, Schulabbruch, frühe Schwangerschaften, Depressionen und Ängste) identifiziert wurden.
  • Verfügbarkeit in Deutschland. Das beinhaltet die Verfügbarkeit von Materialien, Trainings oder technischer Unterstützung bei der Implementierung; es sei denn, das Programm ist ohne gesonderte Unterstützung umsetzbar.

Der Wegweiser Prävention ist ein Informationsportal der Stiftung Deutsches Forum Kriminalprävention (DFK) zur „Entwicklungsförderung und Gewaltprävention für junge Menschen“ in Kooperation mit der Grünen Liste Prävention des Landespräventionsrat Niedersachsen. Neben grundlegenden Empfehlungen zur Arbeit mit Präventionsprogrammen enthält das Portal Hinweise zu Zielsetzung, Qualität, Verbreitung und Verfügbarkeit einzelner qualitätsgeprüfter Präventionsangebote. Ziel ist es, Entscheidungsträger bei der Planung und Implementierung von wirksamen Präventionsmaßnahmen zu unterstützen.

Das Portal ist wie folgt strukturiert:

  • Zielgruppe: Wer soll gefördert werden?
  • Inhalte: Was soll gefördert werden?
  • Umsetzung: Wie sollen die Maßnahmen durchgeführt werden?
  • Strategien: Ausprägungen nach Inhalts- und Durchführungsqualität

Die im Wegweiser Prävention beschriebenen Programme entstammen den Stufen 2 und 3 der Grünen Liste Prävention und werden dort gemäß definierter Bewertungskriterien aufgenommen.

Der bun­des­wei­te „Ko­o­pe­ra­ti­ons­ver­bun­d Ge­sund­heit­liche Chan­cen­gleich­heit“ präsentiert Beispiele „guter Pra­xis“,  um einen Beitrag zur Qua­li­täts­ent­wick­lung in der so­zi­al­la­gen­be­zo­ge­nen Ge­sund­heits­för­de­rung zu leisten.

Die Aus­wahl der Good Practice-Beispiele erfolgt auf der Grund­la­ge von zwölf Kriterien für gute Pra­xis:

  1. Konzeption
  2. Zielgruppenbezug
  3. Setting Ansatz
  4. Multiplikatorenkonzept
  5. Nachhaltigkeit
  6. Niedrigschwellige Arbeitsweise
  7. Partizipation
  8. Empowerment
  9. Integriertes Handlungskonzept / Vernetzung
  10. Qualitätsmanagement
  11. Dokumentation und Evaluation
  12. Erfassung des Kosten-Wirksamkeits-Verhältnisses

Geprüfte Präventionsprogramme weisen nach, welche Wirkungen bei sachgerechter Umsetzung erwartbar sind.

Maßnahmen- und Finanzplan

Vor der Erstellung des Maßnahmen- und Finanzplans müssen (a) überprüfbare Ziele und (b) ein Namen für das Projekt / Konzept festgelegt werden.

Die Ziele sollten:

  • vom Bedarf abgeleitet werden und
  • sich sowohl auf das Ergebnis als auch den Umsetzungsprozess (Meilensteine) beziehen.

Zwischenziele (wie die erfolgreiche Weiterbildung von Kolleg*innen oder die Einbettung der Maßnahme in den Lehrplan und das Leitbild) können zugleich als Meilensteine definiert werden, da diese für den Gesamterfolg unverzichtbare Voraussetzung sind.

Vorlagen

Titel
Laufzeit
Kurzbeschreibung
Zielgruppe
Ziele
PhaseArbeitsschritte und MeilensteineVerantwortlichkeitBeginn (Datum)Ende (Datum)
Planung
Durchführung und Dokumentation
Auswertung

MaßnahmeKostenKostenart*

*Honorarkosten, Raumkosten, Sachkosten (z.B. Lehrmaterialien, sonstige Verbrauchsmittel)

Förderung von Projekten in Lebenswelten nach 20a SGB V

Wenn Sie bereits:

dann haben Sie die wichtigsten Vorarbeiten für einen erfolgreichen Förderantrag nach §20a SGB V bereits erledigt.

Vorgehensweise

  • Förderkriterien prüfen

    Prüfen Sie, ob Ihr Vorhaben den Förderkriterien des „Leitfaden Prävention“ entspricht oder Anpassungen notwendig sind.

  • Krankenkasse auswählen

    Gibt es bereits eine Kooperation zwischen Ihrer Kommune und einer Gesetzlichen Krankenkasse?

    • Falls ja, nehmen Sie Kontakt auf und erkundigen sich nach dem Antragsformular bzw. -verfahren für Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten nach § 20 a SGB V.
    • Falls nein, wenden Sie sich an die in Ihrem Bundesland zuständige „Koordinierungsstelle für Gesundheitliche Chancengleichheit“ und erfragen das Formular bzw. -verfahren zur Beantragung von kassenübergreifenden Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten nach § 20 a SGB V.
    • Falls nein, wählen Sie eine Gesetzliche Krankenkasse aus und recherchieren das Antragsformular bzw. -verfahren für kassenindividuelle Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten nach § 20 a SGB V.
  • Antrag ausfüllen

    Füllen Sie das Antragsformular aus und holen spätestens jetzt die Zustimmung der Lenkungsgruppe für das Vorhaben ein. Konsultieren Sie bei Fragen sowohl den Ansprechpartner der Krankenkasse als auch den Programmträger.

Sie können theoretisch jede Gesetzliche Krankenkasse für eine individuelle Förderung nach §20a SGB V anfragen. Das Antragsverfahren und die zugehörigen Formulare ähneln sich aufgrund der Normierung durch den „Leitfaden Prävention“ weitgehend.

Eine aktuelle Liste aller Gesetzlicher Krankenversicherungen finden Sie beim GKV Spitzenverband (Krankenkassenliste – GKV-Spitzenverband)

Einige Gesetzliche Krankenkassen haben das Verfahren, Ansprechpartner*innen und Formulare transparent und serviceorientiert auf ihren Webseiten veröffentlicht, z.B.:

In den Bundesländern wurden „Koordinierungsstellen für Gesundheitliche Chancengleichheit“[5]Koordinierungsstellen Gesundheitliche Chancengleichheit in allen Bundesländern (gesundheitliche-chancengleichheit.de) eingerichtet und sogenannte „Landesrahmenvereinbarungen“ geschlossen, die kassenübergreifende Anträge ermöglichen. In folgenden Bundesändern sind Antragsformulare und -verfahrensbeschreibungen serviceorientiert aufbereitet:

Stand 25.12.2020

Lebensweltbezogene Gesundheitsförderungs- und Präventionsaktivitäten können von Krankenkassen unterstützt werden, wenn sie die nachstehenden Bedingungen erfüllen[6]Leitfaden Prävention – GKV-Spitzenverband S.29, vereinfacht:

  • Bedarfsermittlung: Für die geplanten Aktivitäten wird ein Bedarf nachgewiesen.
  • Zielgruppenbestimmung: Die Zielgruppen werden unter besonderer Berücksichtigung sozial benachteiligter Personengruppen definiert.
  • Vielfalt/Diversität: Die Vielfalt/Diversität der Zielgruppen wird berücksichtigt (u. a. Alter, Geschlecht, Behinderung, Migrationshintergrund, sozioökonomischer Hintergrund, Religion/Weltanschauung).
  • Partnerschaften: Vorhandene Strukturen, Einrichtungen, Netzwerke und Akteure, Finanzierungsträger (Drittmittel) werden ermittelt und möglichst genutzt bzw. eingebunden. Ressortübergreifende Strukturen werden gefördert.
  • Partizipation: Die Zielgruppen werden im gesamten Prozess aktiv einbezogen.
  • Zieldefinition: Die Zieldefinition erfolgt möglichst operationalisiert; dabei sind der Verhältnis- und der Verhaltensbezug beachtet.
  • Finanzierungskonzept: Ein Finanzierungskonzept liegt vor, welches die Aktivitäten in allen Phasen des Projekts umfasst.
  • Transparenz: Die Partner*innen informieren sich gegenseitig laufend über den jeweils aktuellen Sachstand.
  • Ausrichtung der Interventionen: Die geplanten Aktivitäten stärken über die Krankheitsvermeidung hinaus die gesundheitsfördernden und -schützenden Ressourcen Einzelner und verbessern die Rahmenbedingungen (siehe Verhaltens- und Verhältnisprävention).
  • Nachhaltigkeit: Ein Nachhaltigkeitskonzept, z. B. zur Verstetigung des Prozesses und zur Strukturbildung, liegt vor.
  • Dokumentation: Die für die Lebenswelt Verantwortlichen verpflichten sich zur Mitwirkung am Verfahren der GKV-Dokumentation der Maßnahmen in Lebenswelten.
  • Qualitätssicherung: Die für die Lebenswelt Verantwortlichen verpflichten sich zur Teilnahme an Qualitätssicherungsmaßnahmen.

Familien (Auszug)[7]Leitfaden Prävention – GKV-Spitzenverband S.36

  • Zielgruppen sind werdende Familien, junge Familien mit Säuglingen und Kindern im Kleinkind-/Kindergartenalter sowie Alleinerziehende.
  • Das Augenmerk liegt auf schwer erreichbaren „sozial benachteiligten“ Familien. Mögliche Stigmatisierungen (z. B. durch Benennung der Angebote) sind auszuschließen.
  • Die Angebote für Familien sollten möglichst niedrigschwellig in Einrichtungen in der Kommune (z. B. Bürgerzentren, Stadtteiltreffs) umgesetzt werden.
    Partnerschaften sind auch möglich mit Einrichtungen von Religionsgemeinschaften und Wohlfahrtsverbänden, Familienbildungswerken, Wohnbaugesellschaften sowie Vereinen (z. B. für Migrantinnen und Migranten, Stadtteiltreffs).
  • Im Setting Kommune können sich Krankenkassen an evaluierten verhaltensorientierten Programmen, die nicht explizit in den Zuständigkeitsbereich der gesetzlichen Krankenkassen fallen, die aber gesundheitsförderliche Aspekte berücksichtigen und entsprechende Effekte versprechen, anteilig für die gesundheitsförderlichen Inhalte beteiligen. Diese Programme müssen in eine Gesamtkonzeption eingebunden sein, um ggf. aus dem gemeinsamen Projektbudget anteilig finanziert werden zu können.

Ältere/alte Menschen (Auszug)[8]Leitfaden Prävention – GKV-Spitzenverband S.37

„Für Leistungen der Primärprävention nach §§ 20, 20a SGB V zum Erhalt von Mobilität und Selbstständigkeit kommen insbesondere selbstständig lebende ältere/alte Menschen in Betracht. Ein besonderes Augenmerk ist dabei auf allein lebende und sozial benachteiligte ältere/alte Menschen zu legen. Die für ältere/alte Menschen zugeschnittenen Leistungen sollen wohnortnah, niedrigschwellig, im Rahmen kommunaler Strukturen und in Kooperation von verschiedenen Akteuren vor Ort sowie möglichst in Mitwirkung älterer Menschen erbracht werden. Die jeweils gesetzlich geregelten (Finanzierungs-)Zuständigkeiten, wie z. B. nach dem Pflegeversicherungs- und Sozialhilferecht, sind stets zu berücksichtigen.“

Arbeitslose Menschen (Auszug)[9]Leitfaden Prävention – GKV-Spitzenverband S.37

„Für arbeitslose Versicherte zugeschnittene Leistungen, die insbesondere auf die Bewältigung der mit der Arbeitslosigkeit verbundenen psychischen Belastungen und die Stärkung von Bewältigungskompetenzen und Selbstwertgefühl gerichtet sind, sollen in Kooperation mit weiteren verantwortlichen Partnern in der Kommune erbracht werden.“

Kinder und Jugendliche, insbesondere mit Suchtgefährdung aus suchtbelasteten oder psychisch belasteten Familien (Auszug)[10]Leitfaden Prävention – GKV-Spitzenverband S.39

„Krankenkassen fördern (…) Maßnahmen für die Zielgruppe Kinder suchtkranker bzw. psychisch erkrankter Eltern, die darauf zielen, die Resilienz der Kinder zu stärken, z. B. im Rahmen von Spielgruppen, Gesprächsangeboten, Einzelberatungen sowie erlebnispädagogischen Angeboten. Bei allen Aktivitäten sollte die Bildung verlässlicher und tragfähiger Beziehungen im Vordergrund stehen. Es sollte darauf hingewirkt werden, dass die von Sucht- oder anderen psychischen Problemen betroffenen Eltern selbst therapeutische Hilfe in Anspruch nehmen.“

Von der Förderung ausgeschlossen sind insbesondere[11]Leitfaden Prävention – GKV-Spitzenverband S.30, modifiziert:

  • Aktivitäten, die zu den Pflichtaufgaben anderer Einrichtungen oder Verantwortlicher gehören (z. B. Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsaufträge),
  • isolierte, d. h. nicht in ein Gesamtkonzept eingebundene Maßnahmen externer Anbieterinnen und Anbieter,
  • individuumsbezogene Abrechnung von Maßnahmen,
  • Förderanträge, die nicht von der Kindertagesstätte selbst gestellt werden,
  • Forschungsprojekte ohne Interventionsbezug,
  • Screenings ohne verhältnis- und verhaltensbezogene Intervention,
  • Aktivitäten von politischen Parteien sowie parteinahen Organisationen und Stiftungen,
  • Aktivitäten, die einseitig Werbezwecken für bestimmte Einrichtungen, Organisationen oder Produkte dienen,
  • ausschließlich öffentlichkeitsorientierte Aktionen, Informationsstände (z. B. bei Stadtteil-, Schul- und Kita-Festen, in öffentlichen Bereichen) oder ausschließlich mediale Aufklärungskampagnen,
  • berufliche Ausbildung und Qualifizierungsmaßnahmen, die nicht an das Vorhaben gebunden sind,
  • Kosten für Baumaßnahmen, Einrichtungsgegenstände, Mobiliar und technische Hilfsmittel,
  • Regelfinanzierung von auf Dauer angelegten Stellen, z. B. in Beratungseinrichtungen,
  • Angebote, die weltanschaulich nicht neutral sind.

Durchführung

In dieser Phase geht es darum, den Maßnahmenplan umzusetzen. Die Sicherung der Umsetzungsqualität, die Bewältigung von unvorhergesehenen Herausforderungen, die interne und externe Kommunikation sowie die Dokumentation des Verlaufs sind die zentralen Aufgaben.

Ziele

  • Implementation
    • Systematische Umsetzung des Maßnahmenplans,
    • Koordination und Unterstützung der Kooperationspartner (z.B. Supervision),
    • Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Informations- und Weiterbildungsveranstaltungen),
    • Pressearbeit.
  • Dokumentation
    • des Verlaufs (Ziele, Meilensteine, Vorkommnisse)
    • von Anpassungen und Veränderungen des Maßnahmenplans
    • von inhaltlichen oder strukturellen Abweichungen bei der Umsetzung des Maßnahmenplans,
    • von besonderen Vorkommnissen und der darauf erfolgten Reaktion.

Auswertung

In der Auswertungsphase geht es darum, die Verlaufsdokumentation und Evaluationsergebnisse in einen Bericht zu überführen und im Planungsteam sowie der Lenkungsgruppe Bilanz zu ziehen. Auf dieser Grundlage kann entschieden werden, ob das Konzept verstetigt und vertieft oder durch Rückkehr zur Phase Bedarfserhebung erneuert werden soll.

Ziele

  • Evaluation
    • Durchführen der im Abschnitt Planung festgelegten Evaluation (Prozess- und / oder Ergebnisevaluation)
    • Aufbereitung der Ergebnisse
  • Bericht

    Integration von (1) Verlaufsdokumentation und (2) Evaluationsergebnissen in einen Abschlussbericht.

  • Ergebniskonferenz

    Präsentation und Einordnung der Ergebnisse sowie Schlussfolgerung über die nächsten Schritte:

    • Maßnahmen dauerhaft verstetigen?
    • Erneute Bedarfserhebung durchführen?

Evaluation

Eine Evaluation hilft, ein Projekt oder eine Maßnahme systematisch und objektiv zu bewerten – und damit kritische Fragen nach dem „Nutzen“ und „Sinn“ stichhaltig zu beantworten.[12]Weiterführend: De Bock, F., Dietrich, M. & Rehfuess, E. (2020). Evidenzbasierte Prävention und Gesundheitsförderung. Memorandum der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). … Continue reading

Die primären Ziele einer Evaluation sind:

  • die Messung von Wirkung und Ergebnissen (auch unerwünschten),
  • Analyse, wer von der Maßnahme profitiert hat und wer nicht,
  • Betrachtung der Kosten im Vergleich zum Nutzen,
  • Vergleich der Wirksamkeit einer Maßnahme im Unterschied zu einer anderen.

Wenn Sie sich für den Einsatz belastbar evaluierter Maßnahmen entscheiden, ist eine Wirkungsevaluation nicht zwingend erforderlich. Relevante Aspekte sind z.B. die Beforschung des Prozess und subjektive Aspekte wie z.B. die Akzeptanz bei den Zielgruppen.

Bevor Sie eine Evaluation planen und durchführen, müssen folgende Fragen geklärt werden:

  • Was sind die Forschungsfragen? Was ist der Zweck der Evaluation? Was soll nachgewiesen werden?
  • Was soll evaluiert werden?
  • Was ist der Zeitraum? Ist dieser realistisch?
  • Wie werden die Ergebnisse zusammengefasst und berichtet?
  • Welche Ressourcen stehen für die Evaluation zur Verfügung?
  • Wer soll die Evaluation durchführen?

Sie können die Evaluation selbst durchführen (Selbstevaluation) oder einen externen Anbieter damit beauftragen (Fremdevaluation). Eine Fremdevaluation ist in der Regel mit Kosten verbunden, es sei denn sie ist struktureller Teil eines Präventionsprogramms oder wird in Kooperation mit Universitäten oder Hochschulen in Form einer akademischen Abschlussarbeit durchgeführt.

Auch wenn ein Präventionsprogramm sehr sorgfältig geplant und entwickelt worden ist, kann es in der faktischen Durchführung Probleme geben.

Eine Prozessevaluation erfasst, inwieweit ein Programm zuverlässig umgesetzt wird. Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass geprüfte Präventionsprogramme nur dann die angestrebten Effekte haben, wenn sie leitfadengetreu umgesetzt werden.

Inhalt und Schwerpunkt der Prozessevaluation hängen vom Präventionsprogramm und den vorhandenen Ressourcen ab.

Denkbar sind z. B.[13]vgl. Stiftung DFK (2018). Entwicklungsförderung und Gewaltprävention für junge Menschen. Impulse für die Auswahl & Durchführung wirksamer Programme. Ein Leitfaden für die Praxis. Bonn:

  • Daten, an denen man abschätzen kann, ob die Zielgruppe erreicht wird,
  • ob sie regelmäßig anwesend ist,
  • wie zufrieden sie mit den verschiedenen Teilen des Programms ist,
  • inwieweit sie aktiv mitarbeitet,
  • ob Probleme auftreten,
  • welche Teilnehmer vorzeitig abbrechen (und warum),
  • oder ob Programmänderungen vorgenommen werden.

Auch Aspekte der Schulung und Supervision können einbezogen werden. Dazu gehören z. B.:

  • Rückmeldungen über die Auswahl und Qualifizierung,
  • die Besprechung besonders gelungener oder schwieriger Programmelemente,
  • Kooperationsstrukturen innerhalb und zwischen den Institutionen und
  • gegebenenfalls auch besondere Vorkommnisse.

Eine Ergebnis- bzw. Wirkungsevaluation konzentriert sich im Kontrast zur Prozessevaluation nicht auf die Umsetzung sondern auf die Wirkungen einer Maßnahme auf Ebene der Zielgruppe(n).

Die Durchführung einer wissenschaftlich belastbaren Wirkungsevaluation stellt hohe methodische und zeitliche Anforderungen an die Durchführenden und ist im Falle der Ein- und Durchführung von geprüften Präventionsprogrammen auch nicht die zentrale Priorität.

Es kann sich dennoch lohnen, kontrastierende Daten durch die Befragung der Zielgruppe(n) und der Durchführenden zu erheben.

Wenn Sie hierzu nicht mit einer Universität / Hochschule oder Programmanbieter zusammenarbeiten möchten, finden Sie hilfreiche Ressourcen zur Selbstevaluation auf dieser Seite.