Setting Schule

Nach mehr als zehn Jahren politischer Diskussion trat am 01. Januar 2016 das „Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention“ (Präventionsgesetz – PrävG) in Kraft. Es schafft eine strukturelle Grundlage für die Finanzierung von qualitativ hochwertigen präventiven und gesundheitsfördernden Maßnahmen durch die Gesetzlichen Krankenversicherungen. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen hat in einem „Leitfaden Prävention“ festgelegt, welche Kriterien von Schulen und anderen begünstigten Einrichtungen für eine Förderung erfüllt werden müssen.

Die nachfolgende Website unterstützt Sie dabei, auch ohne gesundheitswissenschaftliches Vorwissen eine sinnvolle schulische Strategie zur Prävention und Gesundheitsförderung gemäß der Förderkriterien des PrävG zu formulieren oder eine bereits bestehende Präventionspraxis neu zu bewerten und weiterzuentwickeln. Das Angebot bezieht sich dabei explizit auf den Leitfaden Prävention, Empfehlungen der Kultusministerkonferenz und Register geprüfter Präventions- und Gesundheitsförderungsmaßnahmen und versteht sich als ergänzendes, pragmatisches Unterstützungsangebot.

Die Website ist gemäß der vier Zyklen des „Gesundheitspolitischen Aktionszyklus“ strukturiert und damit eine Methode für eine auf wissenschaftlichen Grundlagen basierende Präventionsplanung. Angestrebt wird die Einführung von verhaltens-und verhältnisbezogenen Maßnahmen zur Prävention und Gesundheitsförderung für ein gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen:

  1. Bedarfserhebung – Bestimmung des Bedarfes
  2. Planung – Auswahl von Maßnahmen und Formulieren einer Strategie, einschließlich der Vorbereitung eines Förderantrages
  3. Durchführung – Überwachung und Dokumentation
  4. Auswertung – Einschätzung der erzielten Wirkung durch Evaluation

Vorbereitung

Ziele

  • Grundsätze

    Auseinandersetzung mit den Grundsätzen schulischer Prävention und Gesundheitsförderung

  • Steuerung

    Bildung eines Planungsteams und einer Lenkungsgruppe als Voraussetzung für die erfolgreiche Konzeption und Umsetzung sowie Beantragung von Fördermitteln für Ihr Präventionskonzept.

Gesundheitsförderung und Prävention

  • werden als grundlegende Aufgaben schulischer und außerschulischer Arbeit wahrgenommen,
  • greifen aktuelle bildungspolitische Entwicklungen auf (z. B. Selbstständige Schule, Ganztag, Inklusion, Integration, gendersensible Pädagogik, Bildung für nachhaltige Entwicklung),
  • eröffnen Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und dem sonstigen pädagogischen Personal die Möglichkeit, Kompetenzen zu gesunden Lebensweisen und zu einer gesundheitsfördernden Gestaltung ihrer Umwelt zu erwerben,
  • berücksichtigen aktuelle gesundheitliche Belastungen, z. B. Beeinträchtigungen der psychischen Gesundheit,
  • beziehen die Einstellungen sowie die lebensweltlichen und sozialräumlichen Voraussetzungen der Kinder und Jugendlichen und ihrer Familien mit ein.[1]Empfehlung zur Gesundheitsförderung und Prävention in der Schule – Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.11.2012
  • Kompetenzerwerb

  • Sozialraum- und Lebensweltbezug

  • Verhaltensorientierung

  • Verhältnisorientierung

  • Partizipation

  • Stärkung von Lebenskompetenzen

Generell soll darauf geachtet werden, dass Gesundheitsförderung und Prävention

  • verhaltensorientiert sind und damit den Kompetenzerwerb der Schülerinnen und Schüler unterstützen,
  • verhältnisorientiert sind und die räumlichen sowie sozialen Bedingungen der Lebenswelt Schule berücksichtigen,
  • partizipativ angelegt werden, die Bedarfe und Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler sowie der anderen schulischen Akteure berücksichtigen und konkrete Lebensweltbezüge aufweisen,
  • unterschiedliche Lebensstile und Bedürfnisse von Mädchen und Jungen sowie von Kindern und Jugendlichen unterschiedlicher familiärer, sozialer und kultureller Herkunft berücksichtigen,
  • die Gesundheitsressourcen und -potenziale der Schülerinnen und Schülern sowie der Lehrkräfte und des sonstigen schulischen Personals stärken,
  • Kinder und Jugendliche frühzeitig in ihren Lebenskompetenzen stärken und sie dabei unterstützen, den Einstieg in den Konsum legaler und illegaler Suchtmittel bzw. suchtriskante Verhaltensweisen zu vermeiden bzw. hinauszuzögern,
  • übergreifende Themen wie Ernährungs- und Verbraucherbildung, Bewegungsförderung, psychische Gesundheit, Gewalt- und Unfallprävention sowie Erste Hilfe integrieren.[2]Empfehlung zur Gesundheitsförderung und Prävention in der Schule – Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.11.2012

Bildung einer Lenkungsgruppe und eines Planungsteams

Schulentwicklung erfordert stets die Beteiligung und den Rückhalt vieler Akteure – auch dann, wenn „nur“ ein strukturiertes Präventionsprogramm als Teil des Sozialcurriculums eingeführt werden soll.

Die Bildung einer Lenkungsgruppe und eines entscheidungskompetenten Planungsteams sind Voraussetzung für eine Förderung im Rahmen des PrävG und ein wichtiges Erfolgskriterium. Das Planungsteam erhebt den Bedarf, erarbeitet eine Strategie, sorgt für die erfolgreiche Umsetzung und bewertet die erzielten Ergebnisse. Als Lenkungsgruppe sollte die Gesamtkonferenz oder der Schulvorstand fungieren und ein formeller Beschluss darüber hergestellt werden.

Weitere Aufgaben sind die Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit: In Abhängigkeit von den Schwerpunkten und dem Umfang des Schulentwicklungsprozesses sollten auch schulexterne Partner*innen einbezogen werden.

Das ideale Planungsteam repräsentiert die wichtigsten Interessengruppen

  • Lehrer*innen
  • Schulsozialarbeit
  • Eltern
  • Schüler*innen
  • (Zahn)Ärzt*innen
  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen
  • Krankenkassen
  • Landesvereinigungen für Gesundheit
  • Öffentlicher Gesundheitsdienst
  • Polizei, Programmträger
  • Schulaufsicht
  • Schulträger
  • Stiftungen
  • Unfallversicherungsträger
  • Unternehmen
  • Vereine (insbesondere Sportvereine)
  • Vernetzungsstellen für Kita- und Schulverpflegung
  • Wohlfahrtsverbände

Das Planungsteam bezieht die Anliegen der verschiedenen Interessengruppen ein. Darüber hinaus gibt es Rückhalt und Struktur, sorgt für eine effektive und bedarfsgerechte Umsetzung von Maßnahmen.

Bedarfserhebung

In dieser Phase geht es darum, sich der Ausgangslage, also dem Bedarf, der gegenwärtigen Praxis und der verfügbaren Ressourcen bewusst zu werden. Um möglichst viele Perspektiven einzubeziehen und eine Unterstützungsstruktur für die Umsetzungsphase zu schaffen, wurde bereits ein Projektteam (Abschnitt: Steuerung) gebildet. Dieses überwacht und koordiniert den Gesamtprozess. Es gibt unterschiedlich genaue und aufwendige Methoden, um den Präventionsbedarf zu ermitteln.

Eine zweckorientierte Ethik leitet diesen und alle weiteren Schritte: Es geht darum, mit begrenzten Mitteln den größtmöglichen Gesamtnutzen für die Gesundheit und das Wohlergehen aller Betroffenen zu erreichen.

Ziele

  • Bedarfsanalyse

    Systematische Prüfung des Präventionsbedarfes an Ihrer Schule.

  • Ressourcenanalyse

    Dokumentation des Ist-Zustandes an Ihrer Schule:

    • bestehende Maßnahmen und Projekte,
    • bestehende Kooperationen,
    • Änderungsbereitschaft und Belastbarkeit des Kollegiums.

Bedarfserhebung

Die Vorgehensweisen zur Bedarfserhebung lässt sich in zwei Kategorien unterteilen: Passive Methoden orientieren sich an verfügbaren Datenquellen z.B. der regionalen Gesundheitsberichterstattung oder Richtlinien bezüglich der zu bearbeitenden Präventionsthemen. Aktive Methoden zielen darauf ab, das Lagebild in der Schule durch Befragung möglichst genau abzubilden.

  • Eine passive Bedarfserhebung ist weniger aufwendig, gibt aber keinen Aufschluss über die genaue Situation vor Ort (die sich je nach Schulart oder Stadtteil) sehr von dem regionalen oder landesweiten Durchschnitt unterscheiden kann.
  • Aktive Methoden sind in der Vorbereitung und Durchführung aufwendiger, stellen jedoch einen bedarfsgerechten und damit effizienten Einsatz von Ressourcen sicher, da die wichtigsten Themen priorisiert werden können.

Eine empirische Bedarfserhebung ist in vielen Fällen nicht notwendig, um ein sinnvolles Präventionskonzept zu erstellen. Die Perspektiven der Zielgruppen (durchführendes Personal, Schüler*innen) sollten dennoch Berücksichtigung finden.

Vorgehensweise

  • Schüler*innenbefragung
    • standardisierte Erhebungsinstrumente wie:
      • die Schüler*innen-Befragung von Communities That Care,
      • oder der Fragebogen für Schüler*innen des GKV-Spitzenverbands[3]GKV-SV | Fragebogen für Schüler/innen)
  • Lehrer*innenbefragung
    • z.B Fragebogen des GKV-Spitzenverbands[4]GKV-SV | Fragebogen für Lehrer/innen und pädagogisches Personal)
  • Medizinische Untersuchungen
  • Beobachtungen
  • Begehung der Schule, z.B. mit einer Vertreter*in der Unfallkasse oder dem Arbeitsmedizinischen Dienst

Handlungsfelder schulischer Prävention

Wesentliche Themen der Gesundheitsförderung und Prävention in der Schule sind Bewegung, gesunde Ernährung, Stärkung von Resilienz (Widerstandsfähigkeit) und Stressbewältigung/Entspannung sowie Sucht- und Gewaltprävention. Werden entsprechende Maßnahmen in den Schulalltag eingebunden, unterstützen sie Kinder und Jugendliche darin, einen gesunden Lebensstil zu entwickeln.[5]GKV-Bündnis: Themen der Gesundheitsförderung in der Schule (gkv-buendnis.de)

Beispiele

Förderung von Lebenskompetenzen[6]BZgA-Leitbegriffe: Lebenskompetenzen und Kompetenzförderung

  1. Selbstwahrnehmung, die sich auf das Erkennen der eigenen Person, des eigenen Charakters sowie auf eigene Stärken und Schwächen, Wünsche und Abneigungen bezieht.
  2. Empathie, als die Fähigkeit, sich in andere Personen hineinzuversetzen.
  3. Kreatives Denken, das es ermöglicht, adäquate Entscheidungen zu treffen sowie Probleme konstruktiv zu lösen.
  4. Kritisches Denken als die Fertigkeit, Informationen und Erfahrungen objektiv zu analysieren.
  5. Die Fähigkeit, Entscheidungen zu treffen, die dazu beiträgt, konstruktiv mit Entscheidungen im Alltag umzugehen.
  6. Problemlösefertigkeit, um Schwierigkeiten und Konflikte im Alltag konstruktiv anzugehen.
  7. Kommunikative Kompetenz, die dazu beiträgt, sich kultur- und situationsgemäß sowohl verbal als auch nonverbal auszudrücken.
  8. Interpersonale Beziehungsfertigkeiten, die dazu befähigen, Freundschaften zu schließen und aufrechtzuerhalten.
  9. Gefühlsbewältigung, als die Fertigkeit, sich der eigenen Gefühle und denen anderer bewusst zu werden, angemessen mit Gefühlen umzugehen sowie zu erkennen, wie Gefühle Verhalten beeinflussen.
  10. Die Fähigkeit der Stressbewältigung, um einerseits Ursachen und Auswirkungen von Stress im Alltag zu erkennen und andererseits Stress reduzierende Verhaltensweisen zu erlernen.
  • Aggressives Verhalten, Jugendgewalt
  • Mobbing, Cyber-Mobbing
  • Gewalt gegen Lehrkräfte
  • Missbräuchliches Sexting
  • Sexualisierte Gewalt
  • Diskriminierung und Rassismus
  • Radikalismus
  • Sucht
  • Seelische und emotionale Störungen

Ressourcenanalyse

  • Kartierung

    Erstellen Sie eine Übersicht aller präventiven Aktivitäten und Programme die in der Schule bereits durchgeführt werden (einschließlich der Maßnahmen zur Berufsvorbereitung).

    Ermitteln und dokumentieren Sie folgende Informationen über die identifizierten Aktivitäten und Programme:

    • Rahmenbedingungen (z.B. Finanzierung)
    • Reichweite (welche Klassenstufen werden erreicht)
    • Intensität (Durchführung wie oft)
    • Qualität und bestehende Herausforderungen bei der bisherigen Umsetzung
  • Bericht

    Erstellen Sie einen Bericht, der die gesammelten Informationen zusammenfasst.

    Beziehen Sie auch ggf. bestehende externe Angebote in den Bericht mit ein (z.B. von der Polizei, Suchtberatung).

Planung

In der Planungsphase geht es darum, dem identifizierten Bedarf durch die Ausarbeitung eines Konzepts zu begegnen. Bedarfsgerechte und geprüfte Programme werden ausgewählt, Ziele definiert, ein Maßnahmen- und Finanzplan erstellt, Fördermittel beantragt und hilfreiche Kooperationspartner eingebunden.

Ziele

  • Maßnahmen- und Finanzplan
    • Auswahl geeigneter Maßnahmen
    • Definition von Zielen und Zwischenzielen
    • Festlegen von Zuständigkeiten
    • Auswahl von Kooperationspartnern
    • Kostenkalkulation
  • Förderantrag
    • Auswahl einer Gesetzlichen Krankenkasse
    • Vorgespräch und Antragsformulierung
    • Einreichen des Antrages

Arbeitsschritte

  • Abgleich mit Bedarf

    Analysieren Sie, welche der bestehenden Angebote an den festgestellten Bedarfen ansetzen und welche nicht.

  • Lücken feststellen

    Stellen Sie im Planungsteam die Lücken (in Bezug auf den festgestellten Bedarf) und eventuelle Überschneidungen und Doppelungen im derzeitigen Präventionsangebot fest.

  • Programm auswählen

    Wählen Sie aus einem der unten stehenden Register ein passendes, geprüftes Präventionsprogramm aus und überlegen Sie, ob bestehende Maßnahmen besser integriert oder verstärkt werden sollen.

  • Kooperationspartner finden

    Je nach ausgewähltem Programm und in Abhängigkeit vom Umfang der geplanten Maßnahme(n) identifizieren Sie Kooperationspartner, die bei der Umsetzung unterstützen können.

  • Ziele und deren Überprüfung definieren

    Legen Sie überprüfbare Ziele fest. Prüfen Sie, welche Form von Evaluation für die geplante Maßnahme sinnvoll ist. Bei der Auswahl bereits wissenschaftlich untersuchter Programme ist eine Wirkungsevaluation nicht notwendig – und für Schulen nicht ohne externe Unterstützung zu leisten.

    Weitere Hinweise finden Sie im Abschnitt Auswertung.

  • Maßnahmen- und Finanzplan erstellen

    Im Maßnahmen- und Finanzplan schreiben Sie die geplanten Aktivitäten fest, definieren Meilensteine, Zuständigkeiten und den zeitlichen Rahmen.

  • Beschluss fassen

    Zuletzt stellen Sie das Konzept der Lenkungsgruppe vor und holen sich deren Beschluss über die Durchführung ein.

Programmauswahl

Die Auswahl von Präventionsprogrammen sollte neben der Frage der Passung (Prüfen der Maßnahmenbeschreibung und Zielsetzung) immer auch aus einer ethischen Perspektive reflektiert werden (Vorliegen einer wissenschaftlich belastbaren Wirkungsevaluation):

  • Können wir von der Maßnahme erwarten, dass sie einen Beitrag zur Erreichung des Bedarfs leistet?
  • Können wir ausschließen, dass die Maßnahme nachteilige Effekte für die Zielgruppe(n) hat?

Vor dem Hintergrund dieser Fragen und dem „Dschungel“ von Anbietern und Wirkversprechen ist es ratsam, Register geprüfter Präventionsprogramme zur Auswahl bedarfsgerechter Angebote heranzuziehen.

Jenseits von Wirksamkeitsnachweis, Weiterbildungsangebot und Arbeitsmaterial sind Prozessbegleitung und Supervision wichtige Qualitätsmerkmale praxisnaher Programmanbieter. Durchführung.

Beginnen Sie bereits an dieser Stelle mit der Suche nach Kolleg*innen, die an der Weiterbildung und Durchführung der Maßnahme interessiert sind. Beachten Sie, dass genügend Kolleg*innen weitergebildet werden, um Ausfällen durch Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitsplatzwechsel kompensiert werden können.

Die Grüne Liste Prävention ist ein vom Landespräventionsrat Niedersachsen herausgegebenes und kontinuierlich aktualisiertes Register geprüfter und praxistauglicher Präventionsprogramme, die im Regelfall auch die Förderkriterien des PrävG erfüllen.

Dies sind Programme, die:

  • auf Replizierbarkeit an einem anderen Ort oder zu einem späteren Zeitpunkt angelegt sind (durch eine explizite Handlungsanleitung),
  • auf ein oder mehrere (überprüf-, bzw. messbare) Ziele hin orientiert sind,
  • für die jeweiligen Teilnehmer zeitlich begrenzt sind, aber als Maßnahme auf Dauer angeboten werden können,
  • zusätzlich zu einer bereits bestehenden Struktur durchgeführt werden können.

Definiert werden Präventionsprogramme als Maßnahmen, die durchgeführt werden, bevor das adressierte Problem bei der Zielgruppe auftritt oder sich stabilisiert hat. Die Zielgruppe kann universell (an alle gerichtet), selektiv (mit erhöhtem Risiko) oder indiziert (mit ersten Anzeichen von Problemverhalten) sein. In die Datenbank werden nur primär- oder sekundärpräventive Programme, bzw. universell oder selektiv ausgerichtete Programme aufgenommen.

Weitere Eingangskriterien sind:

  • Das Vorliegen mindestens einer wissenschaftlichen Evaluationsstudie aus dem deutschsprachigen Raum. Die Datenbank umfasst nur Programme, die darauf ausgerichtet sind, einen oder mehrere Risikofaktoren zu reduzieren, bzw. einen oder mehrere Schutzfaktoren zu stärken. Einbezogen werden nur diejenigen Faktoren, die in wissenschaftlichen Untersuchungen als relevant für jugendliches Problemverhalten (Gewalt, Delinquenz, Substanzmissbrauch, Schulabbruch, frühe Schwangerschaften, Depressionen und Ängste) identifiziert wurden.
  • Verfügbarkeit in Deutschland. Das beinhaltet die Verfügbarkeit von Materialien, Trainings oder technischer Unterstützung bei der Implementierung; es sei denn, das Programm ist ohne gesonderte Unterstützung umsetzbar.


Der Wegweiser Prävention ist ein Informationsportal der Stiftung Deutsches Forum Kriminalprävention (DFK) zur „Entwicklungsförderung und Gewaltprävention für junge Menschen“ in Kooperation mit der Grünen Liste Prävention des Landespräventionsrat Niedersachsen. Neben grundlegenden Empfehlungen zur Arbeit mit Präventionsprogrammen enthält das Portal Hinweise zu Zielsetzung, Qualität, Verbreitung und Verfügbarkeit einzelner qualitätsgeprüfter Präventionsangebote. Ziel ist es, Entscheidungsträger bei der Planung und Implementierung von wirksamen Präventionsmaßnahmen zu unterstützen.

Das Portal ist wie folgt strukturiert:

  • Zielgruppe: Wer soll gefördert werden?
  • Inhalte: Was soll gefördert werden?
  • Umsetzung: Wie sollen die Maßnahmen durchgeführt werden?
  • Strategien: Ausprägungen nach Inhalts- und Durchführungsqualität

Die im Wegweiser Prävention beschriebenen Programme entstammen den Stufen 2 und 3 der Grünen Liste Prävention und werden dort gemäß definierter Bewertungskriterien aufgenommen.

Geprüfte Präventionsprogramme weisen nach, welche Wirkungen bei sachgerechter Umsetzung erwartbar sind.

Maßnahmen- und Finanzplan

Vor der Erstellung des Maßnahmen- und Finanzplans müssen (a) überprüfbare Ziele und (b) ein Namen für das Projekt / Konzept festgelegt werden.

Die Ziele sollten:

  • vom Bedarf abgeleitet werden (z.B. riskanter Alkoholkonsum in der 8. Klasse) und
  • sich sowohl auf das Ergebnis (z.B. Reduktion des riskanten Alkoholkonsums) als auch den Umsetzungsprozess (Meilensteine) beziehen.

Zwischenziele (wie die erfolgreiche Weiterbildung von Kolleg*innen oder die Einbettung der Maßnahme in den Lehrplan und das Leitbild) können zugleich als Meilensteine definiert werden, da diese für den Gesamterfolg unverzichtbare Voraussetzung sind.

Vorlagen

Titel
Laufzeit
Kurzbeschreibung
Zielgruppe
Ziele
PhaseArbeitsschritte und MeilensteineVerantwortlichkeitBeginn (Datum)Ende (Datum)
Planung
Durchführung und Dokumentation
Auswertung

MaßnahmeKostenKostenart*

*Honorarkosten, Raumkosten, Sachkosten (z.B. Lehrmaterialien, sonstige Verbrauchsmittel)

Förderung von Projekten in Lebenswelten nach 20a SGB V

Wenn Sie bereits:

dann haben Sie die wichtigsten Vorarbeiten für einen erfolgreichen kassenindividuellen Förderantrag nach §20a SGB V bereits erledigt.

Vorgehensweise

  • Förderkriterien prüfen

    Prüfen Sie, ob Ihr Vorhaben den Förderkriterien des „Leitfaden Prävention“ entspricht oder Anpassungen notwendig sind.

  • Krankenkasse auswählen

    Gibt es bereits eine Kooperation zwischen Ihrer Schule und einer Gesetzlichen Krankenkasse?

    • Falls ja, nehmen Sie Kontakt auf und erkundigen sich nach dem Antragsformular bzw. -verfahren für Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten nach § 20 a SGB V.
    • Falls nein, wählen Sie eine Gesetzliche Krankenkasse aus und recherchieren das Antragsformular bzw. -verfahren für Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten nach § 20 a SGB V.
  • Antrag ausfüllen

    Füllen Sie das Antragsformular aus und holen spätestens jetzt die Zustimmung der Lenkungsgruppe für das Vorhaben ein. Konsultieren Sie bei Fragen sowohl den Ansprechpartner der Krankenkasse als auch den Programmträger.

Sie können theoretisch jede Gesetzliche Krankenkasse für eine Förderung nach §20a SGB V anfragen. Das Antragsverfahren und die zugehörigen Formulare ähneln sich aufgrund der Normierung durch den „Leitfaden Prävention“ weitgehend.

Eine aktuelle Liste aller Gesetzlicher Krankenversicherungen finden Sie beim GKV Spitzenverband (Krankenkassenliste – GKV-Spitzenverband)

Einige Gesetzliche Krankenkassen haben das Verfahren, Ansprechpartner*innen und Formulare transparent und serviceorientiert auf ihren Webseiten veröffentlicht, z.B.:

In den Bundesländern wurden „Koordinierungsstellen für Gesundheitliche Chancengleichheit“[7]Koordinierungsstellen Gesundheitliche Chancengleichheit in allen Bundesländern (gesundheitliche-chancengleichheit.de) eingerichtet und sogenannte „Landesrahmenvereinbarungen“ geschlossen, die kassenübergreifende Anträge ermöglichen. In folgenden Bundesändern sind Antragsformulare und -verfahrensbeschreibungen serviceorientiert aufbereitet:

Stand 25.12.2020

Lebensweltbezogene Gesundheitsförderungs- und Präventionsaktivitäten können von Krankenkassen unterstützt werden, wenn sie die nachstehenden Bedingungen erfüllen[8]Leitfaden Prävention – GKV-Spitzenverband S.29, vereinfacht:

  • Bedarfsermittlung: Für die geplanten Aktivitäten wird ein Bedarf nachgewiesen.
  • Zielgruppenbestimmung: Die Zielgruppen werden unter besonderer Berücksichtigung sozial benachteiligter Personengruppen definiert.
  • Vielfalt/Diversität: Die Vielfalt/Diversität der Zielgruppen wird berücksichtigt (u. a. Alter, Geschlecht, Behinderung, Migrationshintergrund, sozioökonomischer Hintergrund, Religion/Weltanschauung).
  • Partnerschaften: Vorhandene Strukturen, Einrichtungen, Netzwerke und Akteure, Finanzierungsträger (Drittmittel) werden ermittelt und möglichst genutzt bzw. eingebunden. Ressortübergreifende Strukturen werden gefördert.
  • Partizipation: Die Zielgruppen werden im gesamten Prozess aktiv einbezogen.
  • Zieldefinition: Die Zieldefinition erfolgt möglichst operationalisiert; dabei sind der Verhältnis- und der Verhaltensbezug beachtet.
  • Finanzierungskonzept: Ein Finanzierungskonzept liegt vor, welches die Aktivitäten in allen Phasen des Projekts umfasst.
  • Transparenz: Die Partner*innen informieren sich gegenseitig laufend über den jeweils aktuellen Sachstand.
  • Ausrichtung der Interventionen: Die geplanten Aktivitäten stärken über die Krankheitsvermeidung hinaus die gesundheitsfördernden und -schützenden Ressourcen Einzelner und verbessern die Rahmenbedingungen (siehe Verhaltens- und Verhältnisprävention).
  • Nachhaltigkeit: Ein Nachhaltigkeitskonzept, z. B. zur Verstetigung des Prozesses und zur Strukturbildung, liegt vor.
  • Dokumentation: Die für die Lebenswelt Verantwortlichen verpflichten sich zur Mitwirkung am Verfahren der GKV-Dokumentation der Maßnahmen in Lebenswelten.
  • Qualitätssicherung: Die für die Lebenswelt Verantwortlichen verpflichten sich zur Teilnahme an Qualitätssicherungsmaßnahmen.
  • Die Schule dient nicht nur als Zugangsweg zur Erreichung der Schülerinnen und Schüler, sondern ist selbst Gegenstand gesundheitsförderlicher Umgestaltung.
  • Zielgruppen sind insbesondere die Schülerinnen und Schüler und deren Familien.
  • Der Bedarf der Zielgruppen an gesundheitsfördernden Interventionsmaßnahmen ist begründet, z. B. durch Daten der Gesundheitsberichterstattung sowie einer schulischen Unfall- und Fehlzeitenstatistik.
  • Die Projekt- bzw. Programmangebote werden von den Schulen tatsächlich nachgefragt.
  • Der Erfolg von Maßnahmen der Gesundheitsförderung in Schulen ist in hohem Maße auf die Umsetzungsfähigkeit und -bereitschaft der Lehrenden angewiesen. Daher müssen auch die gesundheitlichen Belange und Probleme dieser Gruppe unter Berücksichtigung der originären Zuständigkeiten der Schulträger innerhalb der jeweiligen Projekte und Programme flankierend berücksichtigt werden.
  • Es handelt sich möglichst um Gemeinschaftsprojekte mit mehreren Projektbeteiligten bzw. Finanzierungsträgern. Das bedeutet auch, dass sich die übrigen Verantwortlichen (z. B. aus den Bereichen Bildung, Jugendhilfe) ebenfalls zu Gesundheitsförderung als Leitbild und Orientierung bekennen.
  • Eine wirksame und effiziente Gesundheits- und Sicherheitsförderungspolitik in Schulen muss darüber hinaus auch die Eltern sowie außerschulische Akteure, wie z. B. Vereine, Freizeiteinrichtungen, Behörden und Gewerbe-treibende vor Ort, einbeziehen.
  • Umsetzung und Ergebnisse der Interventionen werden dokumentiert und evaluiert und allen Beteiligten zur Verfügung gestellt.

Von der Förderung ausgeschlossen sind insbesondere[9]Leitfaden Prävention – GKV-Spitzenverband S.30, modifiziert:

  • Aktivitäten, die zu den Pflichtaufgaben anderer Einrichtungen oder Verantwortlicher gehören (z. B. die Suchtberatung durch entsprechende Beratungsstellen oder Suchtprophylaxebeauftragte, Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsaufträge),
  • isolierte, d. h. nicht in ein Gesamtkonzept eingebundene Maßnahmen externer Anbieterinnen und Anbieter,
  • individuumsbezogene Abrechnung von Maßnahmen,
  • Förderanträge, die nicht von der Schule selbst gestellt werden,
  • Forschungsprojekte ohne Interventionsbezug,
  • Screenings ohne verhältnis- und verhaltensbezogene Intervention,
  • Aktivitäten von politischen Parteien sowie parteinahen Organisationen und Stiftungen,
  • Aktivitäten, die einseitig Werbezwecken für bestimmte Einrichtungen, Organisationen oder Produkte dienen,
  • ausschließlich öffentlichkeitsorientierte Aktionen, Informationsstände (z. B. bei Stadtteil-, Schul- und Kita-Festen, in öffentlichen Bereichen) oder ausschließlich mediale Aufklärungskampagnen,
  • berufliche Ausbildung und Qualifizierungsmaßnahmen, die nicht an das Vorhaben gebunden sind,
  • Kosten für Baumaßnahmen, Einrichtungsgegenstände, Mobiliar und technische Hilfsmittel,
  • Regelfinanzierung von auf Dauer angelegten Stellen, z. B. in Beratungseinrichtungen,
  • Angebote, die weltanschaulich nicht neutral sind.

Durchführung

In dieser Phase geht es darum, den Maßnahmenplan umzusetzen und in die schulischen Abläufe zu integrieren. Die Sicherung der Umsetzungsqualität, die Bewältigung von unvorhergesehenen Herausforderungen, die interne und externe Kommunikation sowie die Dokumentation des Projektverlaufs sind die zentralen Aufgaben. Die zentrale Herausforderung liegt darin, eine Balance zwischen Umsetzungsgenauigkeit und Flexibilität herzustellen.

Ziele

  • Implementation
    • Systematische Umsetzung des Maßnahmenplans und Programmcurriculums,
    • Unterstützung der mit der Durchführung betrauten Kolleg*innen (z.B. durch Intervision, Supervision).
  • Dokumentation
    • des Verlaufs (Ziele, Meilensteine, Vorkommnisse)
    • von Anpassungen und Veränderungen des Maßnahmenplans
    • von inhaltlichen oder strukturellen Abweichungen bei der Durchführung des Präventionsprogramms,
    • von besonderen Vorkommnissen und der darauf erfolgten Reaktion.

Implementation

Das Planungsteam betreut den Umsetzungsprozess, stimmt Termine ab und koordiniert die Kooperationspartner*innen. Außerdem ist es Ansprechpartner für die mit der präventiven Arbeit betrauten Kolleg*innen und vermittelt bei Herausforderungen, Konflikten und Problemstellungen.

Wichtige Fragen im Kontext der Umsetzung sind z.B.:

  • Wann und wo wird das Programm umgesetzt?
  • Wie werden Fachstunden- und Personalausfall kompensiert?
  • Wer ist Ansprechpartner*in bei Problemen?
  • Wie können Intervision (kollegiale Praxisberatung) und Supervision (externe Praxisberatung) zeitlich und räumlich organisiert werden?

Auch wenn Eltern- und Schülervertreter*innen in den Planungsprozess einbezogen worden sind, sollten diese vor Umsetzung über die geplanten Maßnahmen informiert werden.

Der folgende Ablauf wird als Struktur von Intervisions- und Supervisionstreffen zur Bearbeitung von Schwierigkeiten bei der Umsetzung von manualisierten Präventionsprogrammen bewährt. Wichtig ist es, an keiner Stelle des Ablaufs in eine unstrukturierte Diskussion abzudriften. Das Ergebnis wird vermutlich viel reichhaltiger sein, wenn die Methode eingehalten wird.

Fallbericht

Nur Verständnisfragen stellen, keine Diskussion, keine Lösungsvorschläge –      Was ist geschehen?

–      Wer war beteiligt?

–      Welche Interventionen?

–      Welche Resultate?

Keine Interpretationen!

Keine Lösungen!

Perspektivwechsel

Kommentare und Statements von den Kolleg*innenen aus Perspektive:

1.      der Kinder- und Jugendlichen,

2.      der berichtenden Pädagog*in.

„Ich als … (Schüler*in) …“

„Ich als … „(Pädagog*in / als du) …“

Hier geht es nicht um „Wahrheit“!

Brainstorming Lösungen

–        Auch Lösungsvorschläge zulassen, die zunächst utopisch oder fern zu liegen scheinen, keine Pro-Contra- Diskussion

–        Am Schluss: den Supervisanden bitten, Stellung zu nehmen: Was war interessant? Was ist hilfreich? Was möchtest du ausprobieren?

Keine Diskussion!

Blitzlicht

Alle um ein kurzes (!) Statement zum Prozess bitten:

  • Was war für Euch hilfreich?
  • Was hat Euch positiv beeindruckt?

Auswertung

In der Auswertungsphase geht es darum, die Verlaufsdokumentation und Evaluationsergebnisse in einen Bericht zu überführen und im Planungs- und Lenkungsteam sowie dem Gesamtkollegium Bilanz zu ziehen. Auf dieser Grundlage kann entschieden werden, ob das Konzept verstetigt und vertieft oder durch Rückkehr zur Phase Bedarfserhebung erneuert werden soll.

Ziele

  • Evaluation
    • Durchführen der im Abschnitt Planung festgelegten Evaluation (Prozess- und / oder Ergebnisevaluation)
    • Aufbereitung der Ergebnisse
  • Bericht

    Integration von (1) Verlaufsdokumentation und (2) Evaluationsergebnissen in einen Abschlussbericht.

  • Ergebniskonferenz

    Ergebnisse im Gesamtkollegium vorstellen, gemeinsam einordnen und über die nächsten Schritte entscheiden:

    • Maßnahmen dauerhaft verstetigen?
    • Erneute Bedarfserhebung durchführen?

Evaluation

Eine Evaluation hilft, ein Projekt oder eine Maßnahme systematisch und objektiv zu bewerten – und damit kritische Fragen nach dem „Nutzen“ und „Sinn“ stichhaltig zu beantworten.

Die primären Ziele einer Evaluation sind:

  • die Messung von Wirkung und Ergebnissen (auch unerwünschten),
  • Analyse, wer von der Maßnahme profitiert hat und wer nicht,
  • Betrachtung der Kosten im Vergleich zum Nutzen,
  • Vergleich der Wirksamkeit einer Maßnahme im Unterschied zu einer anderen.

Wenn Sie sich für ein geprüftes Präventionsprogramm entschieden haben, ist eine Wirkungsevaluation nicht erforderlich. Konzentrieren Sie sich auf den Prozess und subjektive Aspekte wie z.B. die Akzeptanz bei der Zielgruppe oder im Kollegium.

Bevor Sie eine Evaluation planen und durchführen, müssen folgende Fragen geklärt werden:

  • Was sind die Forschungsfragen? Was ist der Zweck der Evaluation? Was soll nachgewiesen werden?
  • Was soll evaluiert werden?
  • Was ist der Zeitraum? Ist dieser realistisch?
  • Wie werden die Ergebnisse zusammengefasst und berichtet?
  • Welche Ressourcen stehen für die Evaluation zur Verfügung?
  • Wer soll die Evaluation durchführen?

Sie können die Evaluation selbst durchführen (Selbstevaluation) oder einen externen Anbieter damit beauftragen (Fremdevaluation). Eine Fremdevaluation ist in der Regel mit Kosten verbunden, es sei denn sie ist struktureller Teil eines Präventionsprogramms oder wird in Kooperation mit Universitäten oder Hochschulen in Form einer akademischen Abschlussarbeit durchgeführt.

Auch wenn ein Präventionsprogramm sehr sorgfältig geplant und entwickelt worden ist, kann es in der faktischen Durchführung Probleme geben.

Eine Prozessevaluation erfasst, inwieweit ein Programm zuverlässig umgesetzt wird. Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass geprüfte Präventionsprogramme nur dann die angestrebten Effekte haben, wenn sie leitfadengetreu umgesetzt werden.

Inhalt und Schwerpunkt der Prozessevaluation hängen vom Präventionsprogramm und den vorhandenen Ressourcen ab.

Denkbar sind z. B.[10]vgl. Stiftung DFK (2018). Entwicklungsförderung und Gewaltprävention für junge Menschen. Impulse für die Auswahl & Durchführung wirksamer Programme. Ein Leitfaden für die Praxis. Bonn:

  • Daten, an denen man abschätzen kann, ob die Zielgruppe erreicht wird,
  • ob sie regelmäßig anwesend ist,
  • wie zufrieden sie mit den verschiedenen Teilen des Programms ist,
  • inwieweit sie aktiv mitarbeitet,
  • ob Probleme auftreten,
  • welche Teilnehmer vorzeitig abbrechen (und warum),
  • oder ob Programmänderungen vorgenommen werden.

Auch Aspekte der Schulung und Supervision können einbezogen werden. Dazu gehören z. B.:

  • Rückmeldungen über die Auswahl und Qualifizierung,
  • die Besprechung besonders gelungener oder schwieriger Programmelemente,
  • Kooperationsstrukturen innerhalb und zwischen den Institutionen und
  • gegebenenfalls auch besondere Vorkommnisse.

Eine Ergebnis- bzw. Wirkungsevaluation konzentriert sich im Kontrast zur Prozessevaluation nicht auf die Umsetzung sondern auf die Wirkungen einer Maßnahme auf Ebene der Zielgruppe(n).

Die Durchführung einer wissenschaftlich belastbaren Wirkungsevaluation stellt hohe methodische und zeitliche Anforderungen an die Durchführenden und ist im Falle der Ein- und Durchführung von geprüften Präventionsprogrammen auch nicht die zentrale Priorität.

Es kann sich dennoch lohnen, kontrastierende Daten durch die Befragung der Zielgruppe(n) und der Durchführenden zu erheben.

Wenn Sie hierzu nicht mit einer Universität / Hochschule oder Programmanbieter zusammenarbeiten möchten, finden Sie hilfreiche Ressourcen zur Selbstevaluation auf dieser Seite.