„Leitfaden Prävention“
„Mit dem GKV-Leitfaden Prävention legt der GKV-Spitzenverband in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene die inhaltlichen Handlungsfelder und qualitativen Kriterien für die Leistungen der Krankenkassen in der Primärprävention und betrieblichen Gesundheitsförderung fest, die für die Leistungserbringung vor Ort verbindlich gelten.[1]Leitfaden Prävention – GKV-Spitzenverband“ Dies umfasst u.a. die Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten nach § 20a SGB V. Die Publikation vom 21. Juni 2000 in der Fassung vom September 2021 kann beim GKV-Spitzenverband als PDF abgerufen werden.
Referenzen
↑1 | Leitfaden Prävention – GKV-Spitzenverband |
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