Setting Kindertagesstätte
Nach mehr als zehn Jahren politischer Diskussion trat am 01. Januar 2016 das „Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention“ (Präventionsgesetz – PrävG) in Kraft. Es schafft eine strukturelle Grundlage für die Finanzierung von qualitativ hochwertigen präventiven und gesundheitsfördernden Maßnahmen durch die Gesetzlichen Krankenversicherungen. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen hat in einem „Leitfaden Prävention“ festgelegt, welche Kriterien von Kitas und anderen begünstigten Einrichtungen für eine Förderung erfüllt werden müssen.
Die nachfolgende Website unterstützt Sie dabei, auch ohne gesundheitswissenschaftliches Vorwissen eine sinnvolle Strategie zur Prävention und Gesundheitsförderung gemäß der Förderkriterien des PrävG zu formulieren oder eine bereits bestehende Präventionspraxis in Ihrer Kita neu zu bewerten und weiterzuentwickeln. Das Angebot bezieht sich dabei explizit auf den Leitfaden Prävention, Empfehlungen von Fachgesellschaften und Register geprüfter Präventions- und Gesundheitsförderungsmaßnahmen und versteht sich als ergänzendes, pragmatisches Unterstützungsangebot.
Die Website ist gemäß der vier Zyklen des „Gesundheitspolitischen Aktionszyklus“ strukturiert und damit eine Methode für eine auf wissenschaftlichen Grundlagen basierende Präventionsplanung. Angestrebt wird die Einführung von verhaltens-und verhältnisbezogenen Maßnahmen zur Prävention und Gesundheitsförderung für ein gesundes Aufwachsen von Kindern:
- Bedarfserhebung – Bestimmung des Bedarfes
- Planung – Auswahl von Maßnahmen und Formulieren einer Strategie, einschließlich der Vorbereitung eines Förderantrages
- Durchführung – Überwachung und Dokumentation
- Auswertung – Einschätzung der erzielten Wirkung durch Evaluation